Getragene Unterwäsche und Socken verkaufen: Muss man Steuern zahlen?

Wenn du getragene Socken und Unterhosen verkaufen willst, solltest du auch an die Steuern denken.

Im Laufe der Corona-Pandemie haben sich viele Menschen nach Nebeneinkünften umgesehen. Manche versuchten ihr Glück im Internet, andere warben irgendwo als Aushilfe an. Aber auch das Verkaufen getragener Unterhosen, Socken oder BHs erlebte durch die Pandemie einen Aufschwung. Durch die aktuelle Wirtschaftslage scheint dieser Trend nicht abzuflauen. Was viele bei Ihrem kleinen Nebengeschäft allerdings vergessen, ist das liebe Finanzamt. In diesem Artikel habe ich dir ein paar steuerrelevante Überlegungen zusammengefasst, damit du selbst entscheiden kannst, ob du Steuern bezahlen musst oder nicht."

Ist der Verkauf von getragenen Socken steuerpflichtig?

Vermutlich wirst du deine getragene Unterwäsche nicht aus Nächstenliebe verkaufen. Sprich: Du hast eine Gewinnerzielungsabsicht. Laut Angaben des Lohnsteuerhilfevereins bist du damit steuerpflichtig. Wenn du dich nun fragst, warum du dann gebrauchte Klamotten auf eBay steuerfrei verkaufen darfst, ist das ein berechtigter Einwand.

Sind private Klamottenverkäufe nicht steuerfrei?

Nehmen wir an, du hast ausgemistet und stellst deine alten Klamotten jetzt auf eBay oder Sellpy zum Verkauf ein. Mit großer Wahrscheinlichkeit wirst du nicht mehr dafür bekommen, als du damals bezahlt hast. Aus diesem Grund sind solche Verkäufe normalerweise auch steuerfrei.

Solltest du aber plötzlich mehr damit verdienen, als du ausgegeben hast, sind die Einnahmen steuerpflichtig, wenn du insgesamt mehr als 256 € an den Verkäufen verdienst (siehe § 22 Abs. 3 EStG). Diese 256 € gelten für das gesamte Jahr, du darfst also nicht mehr als besagte Summe mit all deinen Verkäufen verdienen. Ansonsten musst du die Einkünfte in der Steuererklärung in der Anlage SO „Sonstige Einkünfte“ angeben und voll versteuern, schreibt der Lohnsteuerhilfeverein.

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Verkaufst du gelegentlich oder regelmäßig Unterwäsche?

Nun gut, wenn du jetzt einmalig oder gelegentlich getragene Unterwäsche verkaufst und damit nicht mehr als 256 € verdienst, musst du also keine Steuern zahlen. Da du diesen Artikel aber gerade liest, gehe ich stark davon aus, dass du vorhast, deine Unterwäsche mit Gewinn zu verkaufen. Wenn du regelmäßig alte oder neue Unterwäsche verkaufst und damit Gewinne erzielst oder lediglich die Absicht hast, Gewinne zu erzielen, handelst du in jedem Fall gewerblich. Folglich bist du dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden und Steuern zu bezahlen. Aber auch wenn du zunächst keine Gewinne erzielst und trotzdem regelmäßig verkaufst – hier reicht die Gewinnerzielungsabsicht – kann das schon reichen, um als gewerblicher Händler eingestuft zu werden.

Hinweis: Auch wenn du von deinen Käufern regelmäßig Geschenke oder andere Waren oder Dienstleistungen erhältst, musst du darauf Steuern bezahlen. Das Finanzamt orientiert sich in diesem Fall am Marktwert. Um dir die Arbeit mit der Steuererklärung zu erleichtern, kannst du ein Steuerprogramm benutzen.

Wie melde ich ein Gewerbe an?

Da ich weder Steuerberater bin, noch auf dem Gewerbeamt arbeite, würde ich dir zunächst empfehlen, deine Situation mit einem Profi durchzusprechen. Du kannst dich entweder an die örtliche IHK oder direkt ans Gewerbeamt wenden. Dort kann man dir Auskunft darüber geben, inwiefern deine Nebeneinkünfte zu versteuern sind und welche Rechtsform für dich infrage kommt. Einen guten ersten Überblick gibt dir dieses Video des Unternehmerkanals:

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Mehr Informationen

Außerdem empfehle ich dir, auch mal einen Blick in den Steuerguide für Influencer des Bundesfinanzministeriums zu werfen. Dort findest du viele hilfreiche Tipps zum Thema Steuern.

Fazit

Wenn du regelmäßig mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, getragene Unterwäsche und Socken verkaufst, musst du Steuern bezahlen.

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