Sonntags hat man Zeit, um im Garten zu arbeiten, aber was sagt das Gesetz?
Wer berufstätig ist und über einen Garten verfügt, hat meist nur am Wochenende ausreichend Zeit, um sich um die anfallen Aufgaben wie Rasenmähen, Heckenschneiden oder Laub kehren zu kümmern. Dabei reicht der Samstag oft nicht aus, um alle Arbeiten auf einen Schlag zu erledigen. Der Sonntag würde sich daher ideal anbieten, um einfach weiterzumachen. Aber ganz so einfach ist es nicht. Schließlich will dein Nachbar vielleicht seinem Rasen in aller Ruhe beim Wachsen zusehen, während er sich die Sonne auf den Bauch scheinen lässt.
Darf ich an Sonn- und Feiertagen im Garten arbeiten?
Nein, die Gartenarbeit ist sonntags verboten. Auch an Feiertagen darf nicht im Garten gewerkelt werden. Grund dafür sind in erster Linie die Feiertagesgesetze der Bundesländer. Diese untersagen an Sonn- und Feiertagen öffentlich wahrnehmbare Arbeiten, welche die Ruhe des Tages stören können. Hinzu kommt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV). Diese untersagt in reinen Wohngebieten ausdrücklich den Betrieb von Rasenmähern und ähnlichen Geräten an Sonn- und Feiertagen und schreibt außerdem bestimmte Betriebszeiten für besonders laute Gerätschaften vor. Laubsammler oder Heckentrimmer dürfen demnach nur an Werktagen zwischen 9:00 und 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr betrieben werden. Du solltest die Gartenarbeit also so planen, dass du sie unter der Woche und am Samstag vollständig erledigt bekommst.
Kann man sonntags gar nichts tun?
Auch wenn du keine lauten Geräte verwenden darfst, könntest du sonntags trotzdem die Blumen gießen, Unkraut jäten oder Pflanzen umtopfen. Solange sich davon niemand gestört fühlt und du nicht übermäßig Lärm erzeugst, sollte nichts dagegensprechen.
Was tun, wenn der Nachbar laut ist?
Sollte dein Nachbar gegen die Feiertagsgesetze oder die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung verstoßen und am Sonntag den Rasen mähen, solltest du in erster Instanz das Gespräch mit ihm suchen. Meist lässt sich das Problem durch Kommunikation schnell aus der Welt schaffen. Bringt das nicht die erwünschte Wirkung, kannst du bei besonders hartnäckigen Störenfrieden das Ordnungsamt bzw. die Polizei einschalten. Die können im Zweifelsfall ein Bußgeld verhängen.
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