Darf man sonntags Wäsche aufhängen?

Wie verhält sich das eigentlich mit der Sonntagsruhe?

Wer viel Wäsche hat, kommt nicht umhin, auch am Sonntag (oder Feiertagen) zu waschen und die nassen Klamotten anschließend zum Trocknen aufzuhängen. Doch gerade in dörflicheren Gegenden wird man dafür gerne mal von den Nachbarn gerügt. Haben sie recht? Darf man sonntags die Wäsche draußen nicht aufhängen?"

Sonn- und Feiertage sind heilig

Die allgemeine Ruhe an Sonn- und Feiertagen wird in Deutschland durch die Feiertagsgesetze der Länder rechtlich geschützt. Diese unterscheiden sich zwar von Bundesland zu Bundesland, im Kern sagen sie aber alle dasselbe aus: Öffentlich bemerkbare Tätigkeiten, die die Ruhe des Tages stören können, sind verboten. Daher kann auch der Umzug am Sonntag zum Problem werden.

Wäschen waschen ist in der Wohnung nur dann erlaubt, wenn die Waschmaschine keine Geräusche verursacht, die über die Zimmerlautstärke hinausgehen. In diesem Fall ist das Wäschewaschen an sich nicht „öffentlich wahrnehmbar“.

Problematisch wird es erst dann, wenn du nach draußen gehst und dort Wäsche aufhängst. Im Prinzip führst du dadurch eine öffentlich bemerkbare Arbeit aus, sofern dein Balkon, Garten oder die Terrasse für Nachbarn oder Passanten einsehbar sind. Sie könnten sich tatsächlich in ihrer Sonntagsruhe gestört fühlen und sich bei dir beschweren.

Rein rechtlich ließe sich wohl aus den Feiertagsgesetzen sogar eine Grundlage für diese Beschwerde ableiten. Wäsche aufhängen ist eine öffentlich bemerkbare Arbeit. Demnach würdest du eine Ordnungswidrigkeit begehen und mit einem Bußgeld belangt werden können, sofern der Nachbar das Ordnungsamt einschaltet und die Beamten nicht kulant sind.

Ob dieser Fall in der Realität jedoch so eintritt, ist fraglich. Zum einen könnte man sich versöhnlich mit dem Nachbarn einigen, zum anderen müsste im Zweifelsfall ein Gericht darüber entscheiden, ob du nun durch das Wäsche aufhängen die Ruhe des Klägers gestört hast. 

Fazit

Rein rechtlich gesehen ist das Aufhängen der Wäsche am Sonntag (und Feiertagen) durch die Feiertagsgesetze den Länder verboten. Die Beschwerden deines Nachbarn sind also nicht unbegründet. Das Umweltbundesamt empfiehlt in solchen Situationen, das Gespräch zu suchen und eine einvernehmliche Lösung zu finden.

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