Wem gehört der Führerschein?

So sind die Eigentumsverhältnisse beim Führerschein.

Wahrscheinlich hast du schon mal davon gehört, dass du zwar Besitzer deines Personalausweises bist, dieser aber Eigentum des Staates ist. Geregelt ist das in § 4 Abs. 2 Personalausweisgesetz (PAuswG). Aber was ist eigentlich mit dem Führerschein? Ich habe versucht, mir diese Frage selbst zu beantworten."

Eigentumsverhältnisse beim Führerschein

Es ist schwierig, im Internet verlässliche Informationen zu den Eigentumsverhältnissen des Führerscheins zu finden. Weder beim Kraftfahrt-Bundesamt noch bei den Verkehrsministerien der Länder konnte ich etwas Brauchbares finden. Auch die Gesetzestexte geben nichts her. Weder in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) noch im Straßenverkehrsgesetz (StVG) finden sich Angaben zum Eigentumsverhältnis des Führerscheins.

Die einzig brauchbare Quelle, die ich auftun konnte, stammt aus der Fachzeitschrift für Verkehrsjuristen SVR. Im Heft 12 2016 findet sich ein Aufsatz von Polizeihauptkommissar Marco Schäler, der sich mit den Verfahrensgrenzen im Umgang mit Führerscheinen und Fahrerlaubnisdaten verstorbener Personen befasst. Falls du dir den Artikel selbst durchlesen willst, kannst du ihn über das Archiv der Nomos Verlagsgesellschaft unter diesem Link abrufen. Sehen wir uns an, was drin stand.

Wem gehört denn nun der Führerschein?

Laut Polizeihauptkommissar Schäler sind die Eigentumsverhältnisse beim Führerschein ungeklärt. Gesetzlich ist nicht klar geregelt, ob der Führerschein Eigentum der Bundesrepublik Deutschland oder des Inhabers ist. Zwar wird für die Aushändigung des Führerscheins eine Gebühr im Sinne der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Allerdings handelt es sich hierbei nach Ansicht Schälers um eine Verwaltungsgebühr für Amtshandlungen, die die keinen ordentlichen Eigentumserwerb an dem Dokument nach § 929 BGB begründen dürfte.

Was heißt das im Klartext?

Ich bin kein Verkehrsjurist, aber so wie es scheint, ist bislang nicht endgültig geregelt, wem der Führerschein gehört. Darum können beim Ableben eines Verwandten die Hinterbliebenen bzw. Erben den Führerschein auch behalten. Anders als der Personalausweis wird der Führerschein weder entwertet noch eingezogen. Nichtsdestotrotz kann der Staat den Führerschein auf Grundlage des Straf-, Verwaltungs- oder Ordnungswidrigkeitenrechts einziehen. Oder um es anders auszudrücken: Es ist kompliziert. Der Staat müsste hier meiner Meinung nach nachbessern und die Eigentumsverhältnisse beim Führerschein endgültig klären.

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