Ab wann darf man staubsaugen? Und wie lange?

Hier erfährst du, ab wann und wie lange du saugen darfst.

Wann darf man staubsaugen?

Der Staubsauger darf immer dann laufen, wenn per Gesetz, Hausordnung oder Mietvertrag keine Ruhezeiten vorgegeben sind. Die gesetzlichen Ruhezeiten gelten in der Regel nachts von 22:00 bis 6:00 Uhr und nachmittags von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags. Darüber hinaus können in der Hausordnung und im Mietvertrag weitere Ruhezeiten festgelegt werden."

Was heißt das?

Im Klartext bedeutet das: Du darfst morgens ab 6 Uhr die Wohnung saugen. Abends muss der Staubsauger um 22:00 Uhr aus sein. Auch in der Mittagsruhe zwischen 13:00 und 15:00 Uhr sollte nicht gesaugt werden.

ABER: Es kommt auf die Lautstärke an

Ruhezeiten sind nicht mit Totenstille gleichzusetzen. Natürlich darf man auch während der Nacht- oder Mittagsruhe in gewissem Maße laut sein. Als Faustregel gilt hier: Alles, was nicht über das Zimmer, in dem man sich befindet, gehört werden kann, ist erlaubt. Soll heißen: Ein sehr leiser Staubsauger kann auch nach 22:00 Uhr in Betrieb genommen werden.

Was ist Zimmerlautstärke?

Der Begriff Zimmerlautstärke ist gesetzlich nicht definiert. Du kannst jedoch selbst prüfen, ob die Lärmquelle über das jeweilige Zimmer hinausgeht, indem du es verlässt und die Türe schließt. Ist das Geräusch draußen noch gut zu hören, übersteigt es mit hoher Wahrscheinlichkeit die Zimmerlautstärke. Dann solltest du die Geräuschquelle zu den oben genannten Ruhezeiten abstellen. In diesem Fall also nicht staubsaugen.

Auf das Feingefühl kommt es an

Am Ende des Tages ist es immer eine Frage des Feingefühls, wann man saugt. Schließlich willst du ja auch nicht, dass dein Nachbar morgens um halb 5 die ganze Wohnung von Staub befreit. Gleichzeitig wirst du es verkraften können, wenn er um halb 11 abends mal kurz ein paar Chipskrümel wegsaugt. Also achte darauf, beim Staubsaugen auch deine Nachbarn im Hinterkopf zu behalten und es sollte keine Probleme geben.

Sollte dein Nachbar allerdings zu laut sein, empfiehlt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), zunächst das Gespräch zu suchen. Wenn das nicht weiterhilft, kann die Polizei oder das Ordnungsamt hinzugerufen werden. Bei andauernder Lärmbelästigung kannst du entweder den Vermieter mit einbeziehen oder vor Gericht ziehen.

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