Muss man dem Vermieter Schimmel melden?

Das ist bei einem Schimmelbefall in der Mietwohnung zu tun.

Schimmel kann in einer Wohnung überall dort entstehen, wo sich größere Mengen an Feuchtigkeit ansammeln, die nicht richtig verdunsten kann. Oft liegt der Grund bei einem Wasserschaden, doch auch eine zu hohe Luftfeuchtigkeit kann zu einem Schimmelbefall führen. Großflächiger Schimmelbefall sieht allerdings nicht nur unschön aus, sondern stellt auch eine ernstzunehmende gesundheitliche Gefahr dar. Insbesondere für Allergiker ist das Risiko einer Atemwegserkrankung besonders hoch. In jedem Fall sollte umgehend gehandelt werden, um den Schimmel schnellstens zu beseitigen. Doch wie sieht es eigentlich in einer Mietwohnung aus – ist man dazu verpflichtet, dem Vermieter Schimmel zu melden?"

Bei Schimmelbefall besteht Anzeigepflicht

Als Mieter ist man natürlich der Erste, der den Schimmelbefall bemerkt und ist daher dazu verpflichtet, diesen so zeitnah wie möglich dem Vermieter mitzuteilen. Das bedeutet, dass entweder der Vermieter oder auch die Hausverwaltung darüber in Kenntnis gesetzt werden müssen, wenn die Wände durchgehend feucht sind oder vielleicht sogar bereits von dem Pilz befallen sind. Am besten ist es, die Anzeige schriftlich durchzuführen, so dass man für den Fall von Unstimmigkeiten einen Nachweis dafür hat, seiner Anzeigepflicht nachgekommen zu sein.

Wird der Vermieter nicht über den Befall informiert, kann er später vom Mieter Schadensersatz für die dadurch entstandenen Beschädigungen verlangen. Prinzipiell ist der Vermieter dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass eine Wohnung vertragsmäßig genutzt werden kann. Er muss den Mangel also möglichst zeitnah beheben – außer, er kann eindeutig nachweisen, dass der Mieter diesen verursacht hat.

Der Eigentümer trägt die Beweislast

Es kommt öfter vor, dass Vermieter ihren Mietern die Schuld an der Entstehung von Schimmel geben und beispielsweise behaupten, man hätte nicht richtig gelüftet. Dies muss allerdings von ihm bewiesen werden – und das gestaltet sich in der Praxis oft schwierig. Aus diesem Grund wird mitunter ein unabhängiger Gutachter herangezogen, der der Schadensursache auf den Grund gehen soll. Die Kosten für diesen übernimmt der Vermieter – es sei denn, das Gutachten beweist, dass die Schuld allein beim Mieter liegt. In diesem Fall muss der Mieter sowohl die Kosten für den Gutachter als auch für die Beseitigung des Schimmels zahlen.

Ist der Schimmel durch Einflüsse von außen verursacht worden, wie beispielsweise durch bauliche Mängel, so muss die Hausverwaltung oder der Eigentümer den Befall beseitigen und die Kosten dafür übernehmen. Mieter sollten sich diesbezüglich schriftlich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und ihm eine angemessene Frist bis zur Beseitigung einräumen. Als angemessen gilt normalerweise eine Zeitspanne von zwei bis vier Wochen. Geschieht in dieser Zeit nichts, ist man als Mieter dazu berechtigt, die Miete zu mindern. Deshalb ist es auch so wichtig, dass der Eigentümer schriftlich über das Problem informiert wird und die Mietminderung nach dem Ablauf der Frist mit ankündigt. Ansonsten wird es schwierig, im Nachhinein noch zu beweisen, dass man als Mieter seiner Anzeigepflicht nachgekommen ist.

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