Möbel in der Garage lagern: Darf man das?

Was du über die Nutzung von Garagen als Lagerraum wissen solltest.

Für viele Menschen ist die Garage einfach nur ein Abstellraum. Und so findet man statt Autos oftmals ungenutzte Möbel, ausgemistete Sachen oder auch Verpackungsmüll in den Garagen der Deutschen. Allerdings ist das gesetzlich gar nicht erlaubt.

Garagen sind keine Lagerräume

Man könnte es typisch Deutsch nennen, aber hierzulande gibt es auch für Garagen gewisse Nutzungsvorschriften. So zum Beispiel steht in den Bauverordnungen der Bundesländer meist so etwas wie: „Garagen sind Räume zum Abstellen von Kraftfahrzeugen.“ In der Bauverordnung Hessens heißt es konkret „Garagen sind ganz oder teilweise umschlossene Räume zum Abstellen von Kraftfahrzeugen.“ Außerdem gibt es meist noch den Zusatz, dass Stellplätze und Abstellplätze nicht zweckentfremdet werden dürfen. Und das ist rechtlich bindend, wie zum Beispiel ein Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt 2012 gezeigt hat. Der Kläger musste seine Möbel, Kartons und Fahrräder laut Gerichtsbeschluss aus der Garage räumen."

Warum darf man keine Möbel in der Garage lagern?

Grund für die verbotene Zweckentfremdung der Garage als Abstellkammer ist die Entlastung des öffentlichen Verkehrsraumes. Denn würde jeder Garagenbesitzer sein Auto auf den Straßen abstellen, wären diese völlig zugeparkt und der Verkehr könnte beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund sollen die Garagen für das genutzt werden, wofür sie gedacht sind: Die Unterbringung von Autos. Gleichzeitig besteht aber keine Pflicht, in der Garage zu parken. Trotzdem muss diese stets ausreichend Platz für das Auto bereithalten und darf nicht zugestellt werden.

Auch der Vermieter kann Zweckentfremdung verbieten

Wer nicht selbst Eigentümer ist, sollte auch auf die Regelungen im Mietvertrag achten. Dort sind nicht selten extra Vorschriften für die Garagennutzung aufgeführt, an die man sich halten sollte.

Kontrollieren die Behörden?

Auch wenn das Abstellen von Möbeln in der Garage eigentlich verboten ist, kontrollieren die Behörden nur sehr selten ohne Anlass die Einhaltung der Vorschriften. Der Landesverband der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer von Rheinland-Pfalz schreibt daher, dass kein Grund für blinden Aktionismus besteht. In der Regel fliegt die Zweckentfremdung meist nur auf, weil ein übereifriger Nachbar die Behörden verständigt. Sollte sich aber jemand beschweren, etwa der Vermieter oder ein Nachbar, sollte man dies ernst nehmen und die Garage vorsorglich freiräumen. Andernfalls droht ein Bußgeld.

Was darf man in der Garage lagern?

In der Garage dürfen nach Angaben des ADAC grundsätzlich Dinge aufbewahrt werden, die zum Auto gehören. Also etwa Reifen, Dachgepäckträger, Wagenheber und so weiter. Kraftstoffe dürfen aber nur in geringen Mengen in der Garage gelagert werden. Wie viel Diesel und Benzin in der Garage erlaubt sind, kannst du in dieser Übersicht nachschauen.

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