Möbel defekt geliefert

So gehst du vor, wenn die Möbel bei der Anlieferung beschädigt sind.

Grundsätzlich gilt: Erkennst du bei der Anlieferung bereits erhebliche Schäden an der Verpackung und dem Möbelstück selbst, solltest du die Annahme verweigern. In diesem Fall die einfachste Lösung für alle Parteien.

Du musst die beschädigte Ware nicht bei dir zwischenlagern, eine zweite Anfahrt der Spedition entfällt und das Möbelhaus kann sicher sein, dass es sich um einen Transportschaden handelt. Somit haftet das Transportunternehmen und kann die Verantwortung nicht auf dich abwälzen."

Wichtig ist, dass die Schäden genau auf dem Lieferschein dokumentiert werden. Der Fahrer sollte am besten direkt Fotos machen.

Schäden dokumentieren

Waren äußerlich keine Schaden zu erkennen, aber die Möbel weisen beim Auspacken Beschädigungen auf, nimm sofort eine Kamera zur Hand. Halte detailliert alle Defekte am Möbelstück und der Verpackung selbst fest.

Es ist ratsam, das Möbelstück anschließend nicht weiter auszupacken, da dir der Händler sonst vorwerfen könnte, du wärst für den Schaden verantwortlich. Hast du es bereits ausgepackt, behalte unbedingt die Verpackung. Sie liefert Indizien für die Schadensursache.

Informiere umgehend den Händler über die Schäden, nachdem du alles bildlich dokumentiert hast. Dabei solltest du auf alle Schäden eingehen und diese mit Bildbeweisen unterlegen. 

Für den Fall, dass Defekte erst im Zuge der Benutzung auffallen, kannst du bei Online-Käufen von deiner zweiwöchigen Widerrufsfrist Gebrauch machen. Manche Anbieter verlängern diese Frist sogar freiwillig.

Beim stationären Handel ist es schwieriger. Zwar hast du ein Recht auf Nachlieferung, allerdings steht diesem das Recht auf Nachbesserung seitens des Händlers gegenüber. Hierbei kommt es auf die Art und Schwere der Mängel an. Mehr Infos hierzu findest du auf der Webseite der Verbraucherzentrale.

Ware erst später ausgepackt

Oftmals kommt es vor, dass man die Möbel für einen anstehenden Umzug bestellt und eine Weile zwischenlagert, bevor man sie auspackt. Entdeckt man beim Auspacken schließlich doch versteckte Mängel, die auf den ersten Blick nicht zu sehen waren, wird es schwierig, seine Ansprüche geltend zu machen.

Schließlich hast du mit deiner Unterschrift auf dem Lieferschein für eine unversehrte Anlieferung unterschrieben. Ist dann auch noch die Widerrufsfrist abgelaufen, kannst du nur auf die Kulanz des Händlers hoffen. Er wird darauf pochen, dass du bei der Anlieferung sicherzustellen hast, dass keine Schäden vorliegen. Ebenso der Spediteur.

Dein Gegenargument, dass du erst Wochen später zum Auspacken kamst, wird er berechtigterweise mit dem Argument kontern, dass nicht nachzuvollziehen ist, was in dieser Zeitspanne mit dem Möbelstück geschehen ist. Prüfe daher ungeachtet des eigentlichen Umzugtermins, ob die Möbel in Ordnung sind.

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