Wer muss für kaputte Fensterscheiben in Mietwohnungen zahlen?
Als Mieter in einer Mietwohnung stellt sich oft die Frage, wer für die Kosten der Reparatur aufkommt. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn eine Fensterscheibe zu Bruch geht. Die Antwort darauf hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab.
Vermieter ist für Instandhaltung verantwortlich
Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter für die Instandhaltung der Mietwohnung verantwortlich ist, einschließlich der Reparatur von Fenstern und Türen aufgrund von Verschleiß oder Alterung. Geht die Fensterscheibe also aufgrund der genannten Faktoren kaputt, muss der Vermieter leisten.
Mieter haftet bei eigenem Verschulden
Wenn die Fensterscheibe jedoch aufgrund von eigenem Verschulden des Mieters zu Bruch geht, kann der Vermieter die Kosten für die Reparatur oder den Austausch der Scheibe in Rechnung stellen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Kinder beim Spielen eine Fensterscheibe kaputt schießen. Aus langjähriger Erfahrung empfiehlt sich hier die Absprache mit dem Vermieter, da sich dadurch häufig sogar die Kosten für den Austausch senken lassen, so die Firma Glasengel Halle.
Ist die Fensterscheibe aufgrund äußerer Einflüsse wie Sturm, Hagel oder Einbruchsversuchen zu Bruch gegangen, muss der Vermieter für die Reparatur- oder Austauschkosten aufkommen. Hier verhält es sich ähnlich wie bei Verschleiß oder Alterung.
Mietvertrag kann andere Regelungen enthalten
Die genauen Regelungen für die Reparatur von Schäden an Fenstern und Türen in Mietwohnungen können individuell im Mietvertrag festgehalten werden. Es ist ratsam, den Mietvertrag sorgfältig zu prüfen, um vorab zu klären, welche Reparaturarbeiten der Vermieter übernehmen muss und welche Kosten der Mieter selbst tragen muss. Eine individuelle Vereinbarung ist zulässig und statthaft.

Haftpflichtversicherung kann sinnvoll sein
Es ist für Mieter empfehlenswert, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um für den Fall abgesichert zu sein, dass sie für einen Schaden haften müssen. Es ist aber auch wichtig, dass Mieter Schäden an der Mietwohnung, auch wenn sie selbst nicht dafür verantwortlich sind, umgehend den Vermieter informieren, damit Schäden schnellstmöglich beseitigt werden können. Auf diese Art und Weise lassen sich auch Folgeschäden und weitere Kosten vermeiden.
Unterscheidung zwischen Instandhaltung und Instandsetzung
Es gibt eine klare Unterscheidung zwischen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten. Instandhaltungsarbeiten sind regelmäßige Reparaturen, für die ausschließlich der Vermieter verantwortlich ist. Instandsetzungsarbeiten hingegen sind Reparaturen aufgrund von Schäden, für die der Vermieter verantwortlich ist, sofern der Mieter nicht selbst für den Schaden verantwortlich ist, weil er ihn selbst verursacht hat.
Im Mietvertrag können auch Regelungen zu Schönheitsreparaturen enthalten sein. Die Durchführung von Schönheitsreparaturen kann sowohl dem Vermieter als auch dem Mieter obliegen. Hier können individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Von beiden Seiten schriftlich festgehalten und bestätigt, sind sie gültig.
Bei Streitigkeiten und Uneinigkeiten muss die Schuldfrage geklärt werden. Hier empfiehlt es sich, im Zweifelsfall eine unabhängige Expertise einzuholen, um die Schuldfrage final zu klären. Bei Uneinigkeiten oder Unklarheiten kann auch ein Gang zum Mieterverein oder ein rechtlicher Beistand helfen.
Schuldfrage bei Glasbruch vorab klären
Die Frage, wer bei einer kaputten Fensterscheibe in einer Mietwohnung für die Kosten aufkommt, ist nicht immer einfach zu beantworten. Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Mietwohnung verantwortlich. Wenn die Fensterscheibe aufgrund von eigenem Verschulden des Mieters zu Bruch geht, kann der Vermieter dem Mieter die Kosten für die Reparatur oder den Austausch in Rechnung stellen.
Wenn die Fensterscheibe jedoch aufgrund von äußeren Einflüssen beschädigt wird, muss der Vermieter für die Kosten aufkommen. Im Zweifelsfall ist es ratsam, den Mietvertrag sorgfältig zu prüfen und bei Unklarheiten eine Expertise einzuholen. Mieter sollten Schäden umgehend melden, um weitere Schäden zu vermeiden und die Sicherheit anderer Mieter zu gewährleisten.
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