Darf man Fitnessgeräte in der Wohnung aufstellen?

Was du wissen solltest, bevor du ein Home Gym einrichtest.

Kraftstation, Laufband oder Rudergerät: Fitnessgeräte in einer Mietwohnung sind Lärmquellen, die im schlimmsten Fall zu Zoff mit den Nachbarn oder dem Vermieter führen. Aber oftmals denkt man bei der Anschaffung gar nicht an solche Eventualitäten. Was rechtlich tatsächlich gilt, habe ich dir in diesem Beitrag zusammengefasst."

Fitnessgeräte in einer Mietwohnung

Sind Sportgeräte in der Wohnung erlaubt? In der Regel ja. Aus rechtlicher Sicht spricht zunächst nichts dagegen, Fitnessgeräte wie ein Laufband, einen Stepper oder eine Kraftstation in einer Mietwohnung aufzustellen. Hier gibt es kein Gesetz, was das Einrichten eines Home Gyms verbietet. Allerdings könnte der Vermieter in der Hausordnung oder dem Mietvertrag spezielle Regelungen für Sportgeräte und Fitnesstraining in der Wohnung festschreiben. Du solltest also zunächst nachsehen, was dort geregelt ist. Falls es keine Regeln gibt, sollte nichts gegen ein paar Fitnessgeräte in deiner Wohnung sprechen.

Ist Sport in der Wohnung erlaubt?

Fitness in der Wohnung zu machen, ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings sollte sich die Lärmbelästigung in einem erträglichen Rahmen für die Nachbarn halten, wie der Deutsche Mieterbund schreibt. Die Übungen sollten die Nachbarn demnach nicht anhaltend stören. Das heißt, wenn bei den anderen Parteien im Haus ständig der Boden wackelt, ist es irgendwann zu viel des Guten. Um dir keinen Ärger einzuhandeln, ist es sinnvoll, dich an die Ruhezeiten zu halten:

  • Nachtruhe zwischen 22:00 bis 6:00 Uhr (teilweise auch bis 7:00 Uhr)
  • Mittagsruhe zwischen 13:00 und 15:00 Uhr

Davon abweichend können im Mietvertrag oder in der Hausordnung weitere Ruhezeiten festgelegt sein, in denen Lärm durch Sport in der Wohnung zu vermeiden ist.

Yoga in der Wohnung ist natürlich kein Problem…

Fitness in der Wohnung: Zimmerlautstärke einhalten

Um die Frage „Darf ich Fitness in der Wohnung machen?“ zu beantworten, solltest du dich selbst fragen, wie hoch die Geräuschkulisse beim Sport ist. Ein guter Maßstab dabei ist die Zimmerlautstärke. Diese ist gesetzlich zwar nicht fest definiert, doch gerade bei Laufbändern ist es nicht schwer einzuschätzen, dass der Nachbar das Trampeln mitbekommt. Alle Geräusche, die potenziell über das eigene Zimmer hinaus gehört werden, könnten theoretisch zu Ärger mit den Nachbarn oder dem Vermieter führen. Zwar darf man außerhalb der Ruhezeiten die Zimmerlautstärke auch überschreiten, doch bei regelmäßiger Lärmbelästigung könnte es irgendwann zu Problemen kommen. Daher sind hier einige Tipps, um dem Ärger aus dem Weg zu gehen:

  • Trainiere zu Zeiten, in denen sich niemand durch den Lärm gestört fühlt.
  • Verwende für Fitnessgeräte in der Wohnung Bodenschutzmatten, die den Schall dämmen.

Was ist mit einer Kraftstation oder Hantelbank in der Wohnung?

Theoretisch sollte nichts gegen eine Hantelbank oder eine Kraftstation in der Wohnung sprechen. Allerdings gilt auch hier, dass bei zu großer Lärmbelästigung die Beschwerden ins Haus flattern könnten. Zumal es fraglich ist, ob Kreuzheben und Bankdrücken noch zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehören. Im schlechtesten Fall müsste dann ein Gericht entscheiden, ob die Sportgeräte in der Wohnung erlaubt sind oder nicht. Du solltest also darauf achten, dass die Geräuschkulisse möglichst niedrig bleibt, zum Beispiel, indem du Gummimatten unter die Hantelbank legst. Die sind sowieso sinnvoll, um den Boden zu schützen. Gerade beim Kreuzheben kann es schon mal vorkommen, dass die Stange samt Gewicht auf den Boden knallt. Spätestens dann müsstest du dich mit deinem Vermieter auseinandersetzen.

Hinweis: Dies ist keine rechtliche Beratung.

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