Fußbilder verkaufen: Muss man Steuern zahlen?

Was du beim Verkauf von Fußbildern beachten solltest.

Durch das Internet bieten sich heutzutage die verschiedensten Möglichkeiten, um nebenher etwas Geld zu verdienen. Eine eher ungewöhnliche Nebentätigkeit ist das Verkaufen von Fußbildern. Dass allerdings auch bei diesem Geschäftsmodell Steuern anfallen können, ist vielen nicht bewusst. Ich will dir in diesem Artikel daher ein paar Informationen zum Thema Steuern bei Nebeneinkünften zukommen lassen, damit du selbst entscheiden kannst, ob du dem Finanzamt Geld schuldest oder nicht."

Ist der Verkauf von Fußbildern steuerpflichtig?

Ich gehe stark davon aus, dass du die Fußbilder nicht aus Spaß an der Freude verkaufen willst. Die Frage sollte daher eher lauten: „Willst du mit dem Verkauf der Fußbilder Gewinn erzielen?“ Wenn du die Frage mit ja beantwortest, hast du eine Gewinnerzielungsabsicht. Nach Angaben des Lohnsteuerhilfevereins bedeutet das für dich, dass du eventuelle Gewinne versteuern musst. ABER: Laut den Experten von Finanztip dürfen Arbeitnehmer, Beamte und Pensionäre bis zu 410 Euro pro Jahr nebenher verdienen, ohne darauf Steuern zu zahlen. Verdienst du aber mehr als 410 Euro mit dem Verkauf der Fußbilder, muss jeder Euro versteuert werden. Die Angaben müsstest du dem Finanzamt dann in der Steuererklärung melden. Bei der Steuererklärung kannst du eine Steuerprogramm zur Hilfe nehmen. Allerdings stellt sich beim Verkauf der Fußbilder noch eine zweite wichtige Frage.

Fußbilderverkauf: Braucht man ein Gewerbe?

Die zweite Frage, die du dir beantworten solltest, bevor du Fußbilder im Internet verkaufst, lautet: „Verkaufe ich regelmäßig?“ Verkaufst du regelmäßig Fußbilder mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, musst du nicht nur Steuern zahlen, sondern auch ein Gewerbe anmelden. Genauere Informationen dazu erhältst du beim örtlichen Gewerbeamt oder den Vertretungen der IHK. Außerdem empfehle ich dir mal einen Blick in den Steuerguide für Influencer des Bundesfinanzministeriums zu werfen und die oben verlinkten Quellen genauer zu studieren.

Finanzbehörden sind hinterher

Falls du dir jetzt denkst, dass dein Fußbilderverkauf ja gar nicht auffliegen muss, wenn du es geschickt anstellst, will ich dir noch ein paar Dinge ans Herz legen. Die Finanzbehörden können durchaus bei den Plattformen, auf denen du die Bilder verkaufst, steuerrelevante Informationen anfragen. Aber mal angenommen, der Verkauf fliegt auf diese Weise nicht auf, wirst du spätestens bei den Einzahlungen auf dein Bankkonto verdächtig. Erhältst du regelmäßig Geldeingänge auf dein Konto, könnte die Bank stutzig werden und sich an das Finanzamt wenden. Was ich damit sagen will: Bleib sauber.

Merke

Wenn du regelmäßig mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, Fußbilder im Internet verkaufst, musst du Steuern bezahlen.

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