Darf man Tannenzweige aus dem Wald mitnehmen?

Hier erkläre ich dir, ob du Tannenreisig als Deko aus dem Wald holen darfst.

Wer bei der Herbst- oder Weihnachtsdekoration sparen will, geht nicht selten in den Wald, um sich dort zu bedienen. Was viele aber nicht wissen, ist, dass im Wald Gesetze gelten, welche die Entnahme von Nahrungsmitteln, Ästen und anderen Dingen einschränken."

Darf man Äste aus dem Wald mitnehmen?

Ja, laut dem Bundeszentrum für Ernährung ist die Entnahme von Ästen und Zweigen aus dem Wald in geringem Mengen für den persönlichen Bedarf erlaubt. In den Landeswaldgesetzen der Bundesländer ist meist von einem Handstrauß die Rede. Also die Menge, die zwischen Daumen und Zeigefinger passt.

Man darf sowohl in Staatswäldern als auch privaten Wäldern einen Handstrauß an Ästen und Zweigen sammeln, sofern diese keinem Betretungsverbot unterliegen oder sich in einem Naturschutzgebiet befinden. Außerdem muss man die Äste und Zweige pfleglich abschneiden, sodass der Baum nicht beschädigt wird.

Wenn du den Besitzer eines Waldes kennst und er dir ausdrücklich die Erlaubnis gibt, Zweige und Äste zu sammeln, kannst du auch größere Mengen mitnehmen. Hier solltet ihr euch im Vorfeld einigen, wie viel mitgenommen werden kann.

Darf man abgefallene Äste mitnehmen?

Aus dem Boden liegende Äste (Leseholz) dürfen in manchen Bundesländern für den privaten Bedarf in geringen Mengen mitgenommen werden. Meist ist das Sammeln dann aber auf staatliche Wälder beschränkt. Aus diesem Grund solltest du dich im Vorfeld beim Forstamt informieren, ob das Holzsammeln in den Wäldern erlaubt ist. Alternativ könntest du einen Blick in das Waldgesetz deines Bundeslandes werfen. Eine Übersicht mit Links zu den Landeswaldgesetzen findest du zum Beispiel auf dieser Seite.

Drohen Bußgelder bei Nichteinhaltung?

Ja, das Bundesnaturschutzgesetz sieht je nach Art und Schwere des Vergehens Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor. Natürlich wird bei einem geringfügigen Verstoß das Bußgeld deutlich geringer ausfallen. Zudem können die Bundesländer in den Landeswaldgesetzen andere Bußgeldvorschriften festlegen. Du solltest dich trotzdem stets an die Handstraußregel halten, um kein Risiko einzugehen. Alternativ könntest du dir die Tannenzweige auch im Internet bestellen.

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