Ab wann darf man Likör kaufen?

Erfahre hier, ab welchem Alter man Likör kaufen darf.

Alkoholische Getränke üben eine starke Anziehungskraft auf Jugendliche auf. Manche können es kaum erwarten, das 16. Lebensjahr zu vollenden, um endlich Bier und Wein kaufen zu dürfen. Während bei diesen Getränken klar ist, dass sie ab 16 Jahren erworben werden dürfen, ist das bei anderen Sorten nicht der Fall. So zum Beispiel bei Likören. Immerhin haben diese teilweise fast genauso viel Prozentalkohol wie ein starker Wein oder ein starkes Bier.

Darf man mit 16 Jahren Alkohol kaufen?

Die Abgabe von Alkohol an Jugendliche ist in Deutschland im Jugendschutzgesetz (JuschG) geregelt. Dort heißt es in § 9 Absatz 1 Satz 1, dass Bier, Wein und ähnliche Getränke von Jugendlichen ab 16 Jahren gekauft werden dürfen."

Likör aber gehört zu den „anderen alkoholischen Getränken“, die in § 9 Absatz 1 Satz 2 JuschG genannt werden. Diese dürfen nicht an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Im Klartext heißt das: Laut dem Jugendschutzgesetz darf Likör in Deutschland erst ab 18 Jahren gekauft werden.

Dies gilt sowohl in Gasstätten als auch Läden und anderen Verkaufsstellen, in denen Alkohol angeboten wird.

Warum ist Likör ab 18?

Die Obergrenze für den Alkoholgehalt von Getränken, die Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren kaufen dürfen, liegt bei 15 Volumenprozent. Liköre müssen laut der EU-Verordnung (EU) 2019/787 jedoch mindesten einen Alkoholgehalt von 15 % aufweisen, schreibt das bayerische Staatsministerium. Heißt im Klartext, der Verkauf von Likören an Jugendliche ist per Gesetz verboten.

Darf man zuhause Likör trinken?

Wenn die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten Likör kaufen und ihren Kindern zum Trinken geben, ist das ihre Sache. Denn laut Bundesjustizministerium fällt der private Bereich in die Fürsorgepflicht der Eltern. Sie können also selbst entscheiden, ob sie ihren Kindern vor Erreichen des legalen Trinkalters bereits Alkohol geben. Warum es aber keine gute Idee ist, Kinder und Jugendliche frühzeitig trinken zu lassen, hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf der Seite „kenn-dein-limit“ zusammengefasst.

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